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Erklrärung der Barrierefreiheit




Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und die Universität Hohenheim, Hohenheimer Gärten sind bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:
1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
1.3.1.h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
2.4.6a Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
3.1.1. Barrierefreie PDF- und Word-Dokumente



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Juni 2023 überprüft.



Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
Email: hdalitz@uni-hohenheim.de



Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse:
Email: poststelle@bfbmb.bwl.de